AGB

Grundsatz einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit
REDuno media wird die Interessen und Wünsche des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen und umsetzen. Der Auftraggeber seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit REDuno media alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. In der Regel läuft alles glatt, für alle anderen Fälle gibt es diese AGB.

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der Agentur für Marketing & Kommunikation REDuno media – Tobias Schmidt (nachfolgend „REDuno media“ genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat diesen schriftlich zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht wiederholt ausdrücklich vereinbart werden.

2. Verwendung, Urhebernutzungs- und Eigentumsrecht
2.1 Jegliche, auch teilweise zur Verwendung von REDuno media vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von REDuno media. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen der Agentur zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von REDuno media vorgelegten Arbeiten, Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, sind geistiges Eigentum der Werbeagentur und verbleiben bei der Agentur. Die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn dieser die Rechte von der Agentur durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erworben hat.
2.3 Es steht REDuno media frei dem Auftraggeber Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte auch kostenfrei zu übertragen und alle Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel zu übermitteln. Die Entscheidung hierfür liegt bei REDuno media.

3. Gestaltungsfreiheit
3.1 REDuno media hat bei der Schaffung seiner Werke Gestaltungsfreiheit, soweit vom Auftraggeber keine konkreten Vorgaben gemacht werden.
3.2 Der Auftraggeber wird REDuno media rechtzeitig die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen und erforderlichen Unterlagen kostenlos zur Verfügung stellen. Tatsachen und Daten, die für die Durchführung des Vertrages nützlich sind, wird er unaufgefordert mitteilen.
3.3 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der REDuno media zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist REDuno media nur insoweit verpflichtet, als diese schriftlich vereinbart wurde. Eine Haftung für die Überprüfung übernimmt REDuno media nur soweit diese vertraglich besonders festgelegt ist. Für die richtige Wiedergabe von Texten und Zahlen wird keine Haftung übernommen, wenn die Texte und Zahlen telefonisch oder handschriftlich angegeben werden.
3.4 REDuno media kann Konstruktionsänderungen aus Gründen der technischen Verbesserung oder Rationalisierung vornehmen, ohne den Auftraggeber besonders darauf hinzuweisen.

4. Angebote und Aufträge
4.1 Die Angebote von REDuno media enthalten in der Regel keine Fristen und Termine. Solche ergeben sich regelmäßig erst im Rahmen der Auftragsabwicklung. Unabhängig davon sind Leistungszeitangaben von REDuno media grundsätzlich keine Fixtermine.
4.2 Die Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus, insbesondere hat der Auftraggeber alle Layouts und Entwürfe unverzüglich schriftlich freizugeben bzw. Einwendungen mitzuteilen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 Kommt der Auftraggeber in Verzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, so ist REDuno media berechtigt, den REDuno media insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.4 Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins oder einer vereinbarten Frist auf ein Ereignis höherer Gewalt, d.h. auf ein unvorhergesehenes Ereignis, auf das REDuno media keinen Einfluss hat und das REDuno media nicht zu vertreten hat, (z.B. Behördliche Maßnahmen und Anordnungen - gleichgültig, ob diese gültig oder ungültig sind, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen oder sonstige Naturkatastrophen, Mobilmachung, Kriege, Aufruhr, Arbeitskämpfe, einschließlich Streiks und Aussperrungen) zurückzuführen, verlängert sich die Frist um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Leistung von nicht nur unerheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände während eines Lieferverzugs oder bei einem der Unterauftragnehmer von REDuno media eintreten.
4.5 REDuno media wird von Lieferverpflichtungen befreit, wenn REDuno media unverschuldet selbst nicht rechtzeitig mit der richtigen, zur Erfüllung des Vertrages bestellten Ware beliefert wird.
4.6 Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4.7 REDuno media haftet für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.8 REDuno media ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

5. Preise & Fremdkosten
5.1 REDuno media berechnet folgende Stundensätze:
· alle Grafik-, Satz-, Gestaltungs- und Programmierdienstleistungen: 80 Euro
· alle Webseitenbetreuungstätigkeiten: 80 Euro
· alle handwerklichen Tätigkeiten im Werbetechnikbereich: 66 Euro
und zwar auch dann, wenn dem Auftraggeber nach mündlicher oder schriftlicher Beauftragung durch diesen kein Angebot von REDuno media vorliegt und keine Unterschrift geleistet hat.
5.2 Für von REDuno media von Dritten bezogene Leistungen, wie Bildrechte, Lizenzgebühren für Bilddatenbanken, für Fremdsoftware, für Filmrechte, für Musikrechte, Schriftlizenzen, Rechtsprüfungskosten, Kosten für wissenschaftliche Beratung, GEMA-Abgaben, Abgaben an andere Rechteinhaber, CD-Rom-Duplikationen, Datenbankrecherchen, Foto- Entwicklungs- und Kopierarbeiten, Fotoaufnahmen, Foto- und Videomaterial, Foto-CD-Produktion etc. werden, soweit nicht anders angeboten, die üblichen 20% Vermittlungshonorar berechnet.

6. Lieferung
6.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von REDuno media ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
6.2 Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb von REDuno media als auch in dem eines Zulieferers, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
6.3 REDuno media gewährt in allen Angeboten eine kostenfreie Korrekturstufe auf alle gestalterischen Tätigkeiten. Diese Korrekturstufe ist innerhalb von 10 Tagen nach Anlieferung von Layouts und gestalterischen Vorlagen anzumelden. Korrekturen nach diesem Zeitraum werden zusätzlich berechnet. Jede weitere Korrekturstufe wird separat berechnet. Korrekturaufträge nach Freigaben werden ebenfalls separat berechnet.
6.4 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Werktagen nach finaler Lieferung schriftlich bei REDuno media geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Für Folienbeschriftungen gilt Punkt 6.5. Zur Korrektur übersandte Erzeugnisse sind in jedem Fall zu prüfen.
6.5 Folienbeschriftungen an Schaufenstern und Fahrzeugen und Firmenschilder mit bedruckten und unbedruckten Klebefolien sind direkt nach Fertigstellung durch den Auftraggeber zu prüfen und Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen an REDuno media zu melden. Auf alle Folien geben wir eine Garantie von 3 Jahren ab Fertigstellung. Diese Garantie beinhaltet ausschließlich eine Gewährleistung auf die Haltbarkeit des Materials auf Grund von Sonneneinstrahlung, Regen und anderen äußeren Einflüssen. Sollte das Material innerhalb dieser Zeit Mängel aufweisen, leistet REDuno media kostenfreien Ersatz.
6.6 Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung von Drucksachen und Werbetechnik auf alle Inhalte, die von ihm freigegeben sind. REDuno media übernimmt keine Nachdrucke oder Korrekturen, die auf Grund von falschen Inhalten erstellt werden müssen, wenn diese vom Auftraggeber freigegeben wurden.
6.7 Maß- und Mengenangaben sind „ca.-Angaben“. Wir sind berechtigt, im Rahmen handelsüblicher Maß-, Mengen- und Gewichtstoleranzen Lieferungen mit einer Differenz von bis zu 10 % mehr oder weniger vorzunehmen. Bei Warenfertigung ist eine produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferung von bis zu  +/-10 % möglich. Abgerechnet wird nach der gelieferten Menge.
6.8 Hat sich REDuno media zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
6.9 Zwischenverkauf vorbehalten.
6.10 Leistungs- und Erfüllungsort für alle Leistungen ist regelmäßig der Geschäftssitz von REDuno media. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers ab Geschäftssitz von REDuno media. Zu erstatten sind insbesondere Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten. Zu Teilleistungen ist REDuno media berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 6 Wochen nach Abgabedatum es sei denn, dies ist gesondert auf dem Angebot angegeben.
7.2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ggf. zuzüglich Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten, und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, soweit nicht anders vereinbart. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu.
7.3. Bei Aufträgen mit einer Gesamtsumme ab 500,00 EUR behalten wir uns vor 50 Prozent des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung per Vorkasse zu fordern. Handelt es sich beim Auftraggeber, um einen Neu- bzw. Erstkunden, sind je nach Ermessen von REDuno media bis zu 100 Prozent per Vorkasse zu leisten. Gleiches gilt für Kunden, die bei einem anderen, vorherigen Auftrag in Zahlungsverzug geraten sind.
7.4. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so werden die zusätzlichen Leistungen dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
7.5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten, werden dem Auftraggeber berechnet.
7.6. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann REDuno media Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen REDuno media auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug befindet.
7.7. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer besonderen Erinnerung / Mahnung von REDuno media bedarf, nach 30 Tagen ein. Am 31. Tag werden Leistungen eingestellt. Dies gilt besonders für das Hosting – unsere Leistungen ruhen dann und Webseite und E-Mail-Konten sind für den Auftraggeber nicht mehr erreichbar.
7.8. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

8. Besondere Regelungen bei Webseiten-Erstellung
8.1 Soweit REDuno media für den Auftraggeber Leistungen im Rahmen der Erstellung von Webseiten erbringt, erhält der Auftraggeber lediglich das Recht, die Website im Zustand des Leistungsergebnisses der  REDuno media im Internet zu nutzen. Für die Website werden Skripte, Stylesheets und Programmmodule (Erweiterungen) verwendet, die zum proprietären Knowhow von REDuno media gehören und lediglich für den Auftraggeber angepasst werden. An diesen Bestandteilen erhält der Auftraggeber Rechte nur insoweit, als dies erforderlich ist, um die Website auf einer Serverumgebung von REDuno media ablaufen zu lassen. Rechte diese Bestandteile zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder sonst Dritten zu überlassen oder zugänglich zu machen erhält der Auftraggeber nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Insbesondere gelten die folgenden Regelungen.
8.1.1 Sämtliche Rechte an Skripten verbleiben bei REDuno media, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes geregelt.
8.1.2 Der Auftraggeber erhält keinerlei Rechte an der für die Erstellung und Bereitstellung der Webseite verwendeten Software, dies gilt auch für sämtliche Erweiterungen. Eine Überlassung von Quellcode ist nicht geschuldet.
8.1.3 An von REDuno media für den Auftragsgegner individuell erstellten Stylesheets werden dem Auftraggeber einfache Nutzungsrechte eingeräumt, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist.
8.2 REDuno media kann die für die Nutzung der Leistungen erforderlichen Rechte dem Auftraggeber dadurch verschaffen, dass REDuno media ein Produkt mit freier Lizenz anbietet (bspw. GNU, Apache Software License, Creative Commons).
8.3 REDuno media kann insbesondere Bestandteile und Elemente (z.B. Module, Vorlagen, Baukästen, Tools) im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs weiter nutzen und ohne spezifische Details des Auftraggebers frei verwerten.
8.4 REDuno media haftet nicht für rechtliche Vorgaben und daraus entstehende Probleme, wie Abmahnungen, für Webseiten und insbesondere Webshops. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich die passenden Rechtstexte zu organisieren und zu prüfen und die Onlinestellung zu prüfen oder prüfen zu lassen. REDuno media empfiehlt ohne Haftungsgrundlage Anwälte, Kanzeleien und Anbieter um die rechtlichen Vorgaben zufriedenstellend umzusetzen.

9. Konkurrenzausschluss
9.1 REDuno media akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
9.2 Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von uns im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.

10. Auftraggeberrücktritt
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von REDuno media möglich. Ist REDuno media mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 50 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen; darin sind entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn enthalten.

11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft. Die AGB von REDuno media sind auf ihre sämtlichen Geschäftsbereiche anzuwenden. Gerichtsstand ist Heppenheim (im Zweifel der Gewerbebetrieb von REDuno media). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden, Änderungen und von dieser AGB abweichende Vereinbarungen wie die Zusicherung von Eigenschaftenbedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.

Stand 01.09.2021

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